Redaktion
17.01.05, 21:34
Dieser Artikel soll eine Übersicht über den European Code of Conduct for Mediators geben und wurde auf Grundlage des mediations-reports (8/04; Centrale für Mediation) geschrieben.
Die Eu-Komission hat gemeinsam mit RepräsentatInnen einen Europäischen Verhaltenskodex für MediatorInnen entwickelt, der seit dem 2. Juli 2004 gilt. Ziel dieses Verhaltenskodexes ist die Sicherung von Qualitätsstandards und der Einfluss auf die Ausbildung und Zulassung von MediatorInnen. Dabei ist er als Leitlinie für alle Arten von Mediation in zivil- und handels-rechtlichen Angelegenheiten zu verstehen, der aber keine Rechtsbindung sondern vielmehr einen selbstregulierenden Charakter hat.
Sowohl einzelne MediatorInnen als auch Institutionen können sich an diese Leitlinie binden. Dieser allgemeine Kodex legt Mindeststandards fest, der von einzelnen Institutionen mit ihren jeweiligen Themenschwerpunkten spezifiziert werden kann.
Der Verhaltenskodex bezieht sich auf vier zentrale Themenfelder der Mediation
1. Kompetenz und Ernennung von MediatorInnen
2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
3. Mediationsvereinbarung, Verfahren, Mediationsregelung und Vergütung
4. Vertraulichkeit
Kompetenz und Ernennung von MediatorInnen: Die Mediatorin/Der Mediator hat eine einschlägige Ausbildung und kontinuierlich Fortbildungen besucht. Vor der Ernennung als MediatorIn für das jeweilige Verfahren prüft die Person, ob ihre Kompetenz für die Mediationsaufgabe angemessen ist.
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit: MediatorInnen sollen stets unparteiisch sein. Inner-halb des gesamten Verfahrens haben sie die Pflicht Umstände offen zu legen, die ihre Unab-hängigkeit beeinträchtigen oder einen Interessenkonflikt vermuten lassen können, wie etwa persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu einer Partei oder ein gezieltes Interesse am Ergebnis. Sind solche Beeinträchtigungen vorhanden, müssen die MediatorInnen klären, ob sie eine vollkommene Unabhängigkeit gewährleisten können. Außerdem müssen sich die Parteien ausdrücklich damit einverstanden erklären.
Mediationsvereinbarung, Verfahren, Mediationsregelung und Vergütung: Die Konflikt-parteien werden verständlich über das Verfahren und die Aufgaben aller Beteiligten informiert - insbesondere über die Voraussetzungen und Bedingungen der Mediationsvereinbarungen - und erklären sich ausdrücklich damit einverstanden.
Die MediatorInnen stellen sicher, dass alle Parteien in angemessener Weise in das Verfahren eingebunden werden. Außerdem haben sie das Recht das Verfahren zu beenden, wenn es nicht zu Regelungen führt oder diese nicht durchsetzbar oder vorschriftswidrig sind.
Vertraulichkeit: Soweit gesetzlich nicht eine Pflicht zur Weitergabe besteht, behandelt die Mediatorin/der Mediator alle Informationen im Zusammenhang mit dem Mediationsverfahren vertraulich. Dies bezieht sich auch darauf, dass die Mediation überhaupt stattfinden soll.
MediatorInnen dürfen Informationen die sie von einer Seite erhalten, ohne Zustimmung nicht an die andere Partei weitergeben, es sei denn sie sind gesetzlich dazu verpflichtet.
Die Originalversion des European Code of Conduct for Mediators findet man bei
http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/news/news_adr_code_en.pdf.
Die Eu-Komission hat gemeinsam mit RepräsentatInnen einen Europäischen Verhaltenskodex für MediatorInnen entwickelt, der seit dem 2. Juli 2004 gilt. Ziel dieses Verhaltenskodexes ist die Sicherung von Qualitätsstandards und der Einfluss auf die Ausbildung und Zulassung von MediatorInnen. Dabei ist er als Leitlinie für alle Arten von Mediation in zivil- und handels-rechtlichen Angelegenheiten zu verstehen, der aber keine Rechtsbindung sondern vielmehr einen selbstregulierenden Charakter hat.
Sowohl einzelne MediatorInnen als auch Institutionen können sich an diese Leitlinie binden. Dieser allgemeine Kodex legt Mindeststandards fest, der von einzelnen Institutionen mit ihren jeweiligen Themenschwerpunkten spezifiziert werden kann.
Der Verhaltenskodex bezieht sich auf vier zentrale Themenfelder der Mediation
1. Kompetenz und Ernennung von MediatorInnen
2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
3. Mediationsvereinbarung, Verfahren, Mediationsregelung und Vergütung
4. Vertraulichkeit
Kompetenz und Ernennung von MediatorInnen: Die Mediatorin/Der Mediator hat eine einschlägige Ausbildung und kontinuierlich Fortbildungen besucht. Vor der Ernennung als MediatorIn für das jeweilige Verfahren prüft die Person, ob ihre Kompetenz für die Mediationsaufgabe angemessen ist.
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit: MediatorInnen sollen stets unparteiisch sein. Inner-halb des gesamten Verfahrens haben sie die Pflicht Umstände offen zu legen, die ihre Unab-hängigkeit beeinträchtigen oder einen Interessenkonflikt vermuten lassen können, wie etwa persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu einer Partei oder ein gezieltes Interesse am Ergebnis. Sind solche Beeinträchtigungen vorhanden, müssen die MediatorInnen klären, ob sie eine vollkommene Unabhängigkeit gewährleisten können. Außerdem müssen sich die Parteien ausdrücklich damit einverstanden erklären.
Mediationsvereinbarung, Verfahren, Mediationsregelung und Vergütung: Die Konflikt-parteien werden verständlich über das Verfahren und die Aufgaben aller Beteiligten informiert - insbesondere über die Voraussetzungen und Bedingungen der Mediationsvereinbarungen - und erklären sich ausdrücklich damit einverstanden.
Die MediatorInnen stellen sicher, dass alle Parteien in angemessener Weise in das Verfahren eingebunden werden. Außerdem haben sie das Recht das Verfahren zu beenden, wenn es nicht zu Regelungen führt oder diese nicht durchsetzbar oder vorschriftswidrig sind.
Vertraulichkeit: Soweit gesetzlich nicht eine Pflicht zur Weitergabe besteht, behandelt die Mediatorin/der Mediator alle Informationen im Zusammenhang mit dem Mediationsverfahren vertraulich. Dies bezieht sich auch darauf, dass die Mediation überhaupt stattfinden soll.
MediatorInnen dürfen Informationen die sie von einer Seite erhalten, ohne Zustimmung nicht an die andere Partei weitergeben, es sei denn sie sind gesetzlich dazu verpflichtet.
Die Originalversion des European Code of Conduct for Mediators findet man bei
http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/news/news_adr_code_en.pdf.