Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Absicherung durch "eingeschränkten Heilpraktiker"???
SGlasbrenner
05.07.07, 10:55
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
habe am Wochenende ein Gespräch mit einem befreundeten Kinder- und Jugendpsychotherapeuten geführt, der mich darauf hingewiesen hat, dass sich seiner Ansicht nach die Ausübung von Mediation durch "unbestallte Therapeuten" bzw. durch Nichttherapeuten in einer rechtlichen Grauzone bewegt.
Als Absicherung (zur Vermeidung einer eventuellen Unterlassungsklage, die sehr kostspielig werden könnte) wurde mir für den Fall der Fälle deshalb nahe gelegt, eine Prüfung zur Erlangung des "eingeschränkten Heilpraktikers" beim Gesundheitsamt abzulegen, da hierdurch formal der Nachweis erbracht sei, dass ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Mediatorin keinen "Schaden an der Volksgesundheit" anrichte.
Ich bin weder in meiner Ausbildung noch sonst irgendwann von diesem Umstand in Kenntnis gesetzt worden bzw. auf diese Thematik gestoßen.
Wer kann mir mit entsprechenden Informationen oder Erfahrungswerten weiterhelfen?
Einen gelungenen Start in die Juliwoche wünscht
Sabrina Glasbrenner
Joachim Simen
06.07.07, 11:22
Hallo Frau Glasbrenner!
Ein Hinweis darauf, dass die Mediatorentätigkeit in Konflikt mit einer wie auch immer gearteten "therapeutischen" Qualifikation verbunden sein muss, ist mir ebenfalls nicht bekannt.
Also ich würde mal eine Anfrage an den Bundesverband Mediation richten. Die müssten mehr wissen.
Viele Grüße
Joachim Simen
Grüß Gott, Frau Glasbrenner,
Auch mir ist hinsichtlich einer Notwendigkeit einer "eingeschränten Heilprakter" Prüfung nichts bekannt. Das würde dem Wesen der Mediation nach meiner Ansicht auch widersprechen. Die Mediation ist kein Heilberuf. Nur weil jemand Probleme, Streitigkeiten, Konflikte usw. hat, ist er ja nicht krank. Das aber wäre die Voraussetzung einer Therapie. Sollte bei den Beteiligten Krankheit als Ursache für die Probleme vom Mediator erkannt werden, so muß die Behandlung gesondert erfolgen. Eine Pflicht, derartiges erkennen zu können, kann ihm allerdings nicht zugemutet werden. Es muß genügen, darauf hinzuweisen. Die Mediation hat Probleme zu lösen und keine Krankheiten zu heilen. Der einzige therapeutische Effekt kann darin bestehen, daß, wer weniger Probleme hat, bekanntlich eher gesund wird oder bleibt.
SGlasbrenner
10.07.07, 10:22
Ich habe nun zu der Frage der rechtlichen Absicherung eine im BMEV engagierte Mediatorin und Juristin angeschrieben und um Rat gebeten. Sobald ich eine Antwort habe, werde ich diese ins Forum stellen. Danke für den Tipp, Herr Simen.
Dass wir Mediatoren keine therapeutische Hilfeleistung stellen bzw. keine Therapie durchführen ist sicherlich unstrittig. Meine Frage bezieht sich auch auf den wahrscheinlich eher seltenen Fall, dass ein Mediant bzw. ein Dritter aufgrund der Durchführung der Mediation auf Unterlassung klagt.
Zwar bin ich nicht alarmiert, dennoch interessiert mich die aufgeworfene Fragestellung.
Es grüßt
Sabrina Glasbrenner
Thomas.Dribbusch
02.08.07, 13:35
Hallo Frau Glasbrenner,
diese zusätzliche Ausbildung zum HeilpraktikerIn für Psychotherapie (HPG) oder Psychologischen BeraterIn ist für die Tätigkeit als MediatorIn nicht notwendig. Da die Mediation sich nicht im heilkundlichen Bereich, aus medizinischer Sicht, bewegt. Und somit richten Sie auch als MediatorIn keinen "Schaden an der Volksgesundheit" an.
Aus beruflichen wie privaten Interesse kann man eine solche Ausbildung zu seinem Lebenslauf natürlich hinzufügen.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das mir eine solche Ausbildung bereits einmal geholfen hat einen Klienten, aus entwicklungspsychologischer Sicht, besser zu verstehen und den Lösungsprozess voran zu treiben.
Viele Grüße
Thomas Dribbusch
christianstiefel
05.10.07, 15:10
auch wenn die diskussion schon etwas älter ist: da die mediation vom gesetzgeber explizit in der berufsordnung der rechtsanwälte erwähnt wird, lässt sich daraus wohl schließen, dass der gesetzgeber die mediation nicht als heiltherapeutisches verfahren ansieht.
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