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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mediation in Erbangelegenheiten (von Hansjörg Schwartz)


Redaktion
17.01.05, 21:40
Mediation in Erbangelegenheiten

Eine gekürzte Fassung des Beitrags von Hansjörg Schwartz aus:
Familiendynamik, Interdisziplinäre Zeitschrift für systemorientierte Praxis und Forschung; 28. Jg., H. 3, Juli 2003.

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Weiterführende Informationen zu den Themen "Erben und Vererben" finden Sie hier. (http://blog.agentur-mediation.de/?cat=10)

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Der vorliegende Beitrag orientiert sich an dem typischen Phasenverlauf einer Erbmediation und gliedert sich in drei Abschnitte:
die besondere Eignung der Mediation in Erbangelegenheiten
typische Problemkonstellationen in der Erbmediation
Besonderheiten der Mediation in diesem Anwendungsbereich.Ziel des Beitrages ist es, das große Potential des Verfahrens aufzuzeigen und auf die speziellen Anforderungen an den Mediator hinzuweisen.


Mediation in Erbangelegenheiten

Die Erbmediation als Teil der Familienmediation findet bisher wenig Beachtung. Ein Grund könnte darin gesehen werden, dass durch die gesetzlichen Vorgaben der Spielraum für autonome, individuelle Lösungen sehr eingeschränkt scheint.

Die Erbmediation weist die Besonderheit auf, dass sie nicht erst dann zum Einsatz kommen kann, wenn der Konflikt bereits eingetreten ist sondern zur Vorbeugung späterer Streitigkeiten bereits zu Lebzeiten des Erblassers. Für eine interessengerechte und wirtschaftliche Gestaltung des Nachlasses erscheint der aktive Einbezug der wesentlichen Betroffenen überaus sinnvoll. Am deutlichsten wird dies, wenn man sich die komplexen Vorgänge bei der Übergabe von Familienunternehmen an die nächste Generation vor Augen führt.

B. Mediation zur Regelung von Erbangelegenheiten

1. Eignung des Verfahrens

In dem folgenden Abschnitt sind einige Vorteile zusammengestellt, die das Mediationsverfahren gegenüber dem juristischen Vorgehen aufweist:

a) Interessensorientierte Verteilung

Das gesetzliche Erbrecht sieht eine quotenmäßige Zuordnung der Erbmasse vor. Im Mediationsverfahren lassen sich demgegenüber Verteilungsmodi erarbeiten, die sich an den Interessen der Beteiligten orientieren

b) Niedrigere Hemmschwelle zur Initiierung eines Mediationsverfahrens

Es bestehen oft große Hemmungen die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft gerichtlich durchzusetzen. Das Mediationsverfahren stellt dagegen ein niederschwelligeres Verfahren dar, das vielmehr den Charakter eines strukturierten Gespräches aufweist, als den einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

c) Berücksichtigung persönlicher Aspekte

Persönliche Beziehungen und Befindlichkeiten finden in gerichtlichem Rahmen keine Berücksichtigung. Auch wenn die Bewältigung tradierter Familienkonflikte nicht im Zentrum der Erbmediation steht, so bietet das Verfahren den Beteiligten dennoch die Möglichkeit zur persönlichen Klärung.

d) Struktur und Dauer der Mediation

Gerichtliche Verfahren sind durch jahrelange, nervenaufreibende Auseinandersetzungen geprägt, an deren Ende häufig ein Bruch innerhalb der Familie steht. Die Mediation verlangt ein eigenverantwortliches Handeln der Beteiligten. Die Dynamik des Verfahrens ist eher kooperativ als konfrontativ. Die Dauer des Verfahrens ist überschaubar.

e) Vertraulichkeit des Verfahrens

Gegenüber dem gerichtlichen Verfahren findet die Erbmediation grundsätzlich hinter verschlossenen Türen statt. Für Unternehmen, deren Nachfolge geregelt werden soll, ist das fast unverzichtbar. Die vorangegangenen Ausführungen machen die Eignung von Mediation als Verfahren zur Regelung von Erbangelegenheiten deutlich. Verstärkt wird diese Einschätzung, wenn man sich die typischen Problemkonstellationen anschaut, die im Rahmen von Erbangelegenheiten immer wieder auftauchen.


2. Typische Konfliktkonstellationen

2.1. Konfliktlagen vor dem Erbfall

Beschließt ein Erblasser, seine potentiellen Erben an der Gestaltung seines Testamentes zu beteiligen, so treten in dem Austauschprozess fast zwangsläufig Konflikte an die Oberfläche. Zum Beispiel gehen die Erben häufig davon aus, dass es nun darum gehe, das vorhandene Vermögen zu verteilen oder zumindest bis zum Erbfall weitgehend zu erhalten. Der Erblasser betrachtet das Vermögen vielleicht vielmehr als die Masse, aus der er seinen Lebensabend bestreiten möchte und will nur Regelungen für die Zeit nach seinem Tod treffen.

Eine weitere typische Konfliktlage ergibt sich aus der häufig von den Erblassern geäußerten Erwartung des Austausches von Vermögensteilen gegenüber Pflege und Wohnrechten. In dieser Vermischung von wirtschaftlichen und emotionalen Aspekten steckt ein enormes Konfliktpotential.

2.2. Konfliktlagen nach dem Erbfall

a) Die Erbengemeinschaft

Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen so finden sich die gesetzlichen Erben in der Erbengemeinschaft wieder. Die gesetzlichen Regelungen sind sowohl bezogen auf die Verwaltung der Erbmasse als auch der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft äußerst komplex und bilden eine Mischung aus Erfordernissen gemeinsamer Handlungen und Einzelverfügungsmöglichkeiten. Darüber hinaus treffen in der Erbengemeinschaft häufig Personen aus verschiedenen "Familien", wie z.B. Kinder aus erster und zweiter Ehe aufeinander, zwischen denen ohnehin ein bedeutendes Konfliktpotenzial vorhanden sein kann.

b) Vorerben / Nacherben

Der Erblasser hat die Möglichkeit etwa seiner jüngeren Frau (eventuell aus zweiter Ehe) eine Vorerbschaft einzuräumen. Die Erbmasse fällt den Nacherben (zumeist den Kindern) dann erst nach dem Tod der Vorerbin zu. Auch das kann sich zu einer Quelle von Unzufriedenheiten und Konflikten entwickeln.

c) Pflichtteil

Obwohl jeder Erblasser im Prinzip Testierfreiheit hat, werden ihm durch das Pflichteilsrecht doch Beschränkungen auferlegt, wodurch beim Pflichtteilsberechtigten in der Regel Gefühle von Enttäuschung und Ablehnung aufkommen. Gleichzeitig sehen sich die Erben mit einer starken Unsicherheit konfrontiert, wenn sie damit rechnen müssen, dass ihnen gegenüber Pflichtteile geltend gemacht werden.

Aus den beispielhaft dargestellten Konfliktkonstellationen läßt sich ableiten, welch hohe Herausforderung in der Arbeit als Erbmediator liegt. Um trotz der starken emotionalen Betroffenheit und der oft festgefahrenen Rollenstrukturen konstruktive Gespräche zu ermöglichen, muß der Mediator spezielle Verfahrenskompetenzen besitzen und auf psychologisches und rechtliches Hintergrundwissen zurückgreifen können.


3. Besonderheiten der Erbmediation

Auch wenn die Verfahrenslogik der Erbmediation zahlreiche Parallelen zur Trennungs- und Scheidungsmediation aufweist, gibt es doch Besonderheiten, die sich sowohl in der Phasenstruktur als auch in den eingesetzten Techniken niederschlagen. Diese Besonderheiten sind Gegenstand des folgenden Kapitels. Der Verfahrensablauf wird am Beispiel der lebzeitigen erbrechtlichen Gestaltung dargestellt.

Mediationsphasen

Zusätzlich zu den üblichen fünf Phasen tritt aufgrund der Sonderrolle des Erblassers häufig eine weitere Phase hinzu, mit der das Verfahren einsetzt:

a) Vorphase

Bei Fällen erbrechtlicher Regelungen sind häufig beim ersten Kontakt nicht alle beteiligten Parteien im Raum. Gerade für den "älteren" Erblasser kann es eine Erleichterung bedeuten, wenn er sich zunächst alleine ein Bild davon machen kann, was ihn und die potentiellen Erben in der Mediation gegebenenfalls erwarten würde (vgl. Risse, 1999 sowie Herms und Schwartz, 1999).

Die Aufgaben, die in dieser Phase vom Mediator zu bewältigen sind, lauten:
Kontakt zu den Anwesenden herstellen
Eignung des Verfahrens für den Fall überprüfen
Mit den Anwesenden den vorläufigen Teilnehmerkreis bestimmenDie Besonderheiten, die sich aus diesen Aufgaben für den Mediator ergeben, bestehen in:
der Sicherung der Allparteilichkeit mit Blick auf die Beteiligten, die noch nicht anwesend sind
der Erarbeitung einer angemessenen Einladung durch die Anwesenden an die übrigen BeteiligtenZur Bewältigung dieser Aufgaben empfiehlt sich in der Vorphase folgendes Vorgehen:
"Spiegeln" der Erwartungen der Anwesenden und schneller "shift" zur Methode der Mediation. Dabei hat der Mediator vor allem drei Ziele im Auge:1. Die Parteien können eine positive Perspektive in Richtung einer befriedigenden Lösung für ihren Fall entwickeln.

2. Der Mediator gewinnt anhand der geschilderten Erwartungen Hinweise auf die Geeignetheit der Mediation für den konkreten Fall.

3. Die Wahrung der Allparteilichkeit durch die Vermeidung der intensiven individuellen Problembeschreibung und die Fokussierung auf den Mediationsprozeß.

Verwendung spezieller Fragetechniken zur Unterstützung bei der Erarbeitung einer angemessenen Einladung zur Mediation durch die Anwesenden. Durch dieses Vorgehen stellt der Mediator schon frühzeitig die Weichen für den Mediationsprozeß, indem er

1. die Autonomie der Beteiligten und ihre Eigenverantwortlichkeit stärkt, dadurch dass er nicht der Versuchung erliegt, die übrigen Parteien selber einzuladen,

2. seine Allparteilichkeit gegenüber den noch nicht Anwesenden dadurch bewahrt, daß er nicht als Erfüllungsgehilfe der Initiatoren erscheint,

3. die Bereitschaft und Fähigkeit der Beteiligten fördert, sich in die Perspektive der anderen Betroffenen hineinzuversetzen.


b) Kontakt- / Vertragsphase

Ähnlich der Vorphase liegen die Aufgaben in dieser Phase in:
der Herstellung einer angenehmen Atmosphäre
der Erfassung der Erwartungen und Bedenken
der Erläuterung des Verfahrens
dem Abschluß des MediationsvertragesAllerdings gibt es einige typische Bedingungen, die es zu berücksichtigen gilt:
Schwierigkeiten, einen gemeinsamen Termin zu finden
Die Anzahl der Teilnehmer ist hoch
Nicht alle Betroffenen sind anwesend
Einige Beteiligte sind nur anwesend, um nichts zu verpassen
Es gibt Koalitionen unter den Anwesenden
Es wird frühzeitig die Frage nach dem rechtlichen Rahmen und den Handlungsmöglichkeiten gestellt
Nur eine Person übernimmt die MediationskostenDie praktischen Erfahrungen lassen folgendes Vorgehen angeraten erscheinen:
Die oft langen Anreisewege der Beteiligten machen eine flexible Terminplanung notwendig, die sowohl die Zeit als auch den Ort betrifft.
Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl ist es häufig kaum möglich, auf die Bedürfnisse und Bedenken eines jeden Beteiligten ausführlich einzugehen. Trotzdem gilt es, die Bereitschaft und Motivation aller zur Mitarbeit zu wecken. Der Mediator fokussiert die Beteiligten in hohem Maße auf sich.
Insbesondere für den Einbezug der unentschiedenen und kritischen Anwesenden ist die Entwicklung einer positiven Perspektive unabdingbar. Sie erreicht der Mediator dadurch, daß er die Parteien mit geeigneten Fragen dabei unterstützt, vom Problemraum in den Lösungsraum zu gelangen.
Das Herausheben und Betonen der Gemeinsamkeiten führt zur Stärkung von Verbindungen zwischen den Beteiligten und wirkt sich konstruktiv auf den Verhandlungsprozeß aus.Die Frage, ob eine Mediation sinnvoll ist, wenn eine betroffene Partei nicht anwesend sein kann oder will, läßt sich in vielen Fällen bejahen. Für den Mediator ergeben sich daraus zwei regelungsbedürftige Aspekte:

1. Es muß thematisiert werden, ob und wie der "Abwesende" im Bezug auf die Mediation beteiligt oder informiert werden sollte.

2. Es muß festgestellt werden, inwieweit der Lösungsraum für den in Frage stehenden Fall durch die mangelnde Mitwirkung eines Betroffenen eingeschränkt ist (Pflichtteilsansprüche etc.).

Auch wenn der Erblasser die Mediationskosten meist übernimmt, sollte der Mediator für die Wahrung der Neutralität und Allparteilichkeit das Thema "Honorar" offen ansprechen.

Unterstützt wird diese Intention dadurch, daß alle Beteiligten den Mediationsvertrag unterschreiben. Die Unterschrift unter den Vertrag hat rituellen Charakter und wirkt sich ebenso wie die Wahrnehmung der Gemeinsamkeiten verbindend zwischen den Familienmitgliedern aus.

Sowohl die oft hohe Zahl der Anwesenden als auch die notwendige frühe Stellungnahme zu Regelungsmöglichkeiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen die Zusammenarbeit zweier Mediatoren (Co-Mediation) sinnvoll erscheinen. Von diesen muß zumindest einer über spezielle erbrechtliche Kenntnisse verfügen.


c) Themensammlung

Auch wenn die Themensammlung üblicherweise eine Phase ist, die weitestgehend sachlich und konfliktarm verläuft, ist sie speziell für den Fall der Mediation zur Regelung von Erbsachen zu Lebzeiten doch in einem besonderen Licht zu sehen.

Die Erfassung der zuweilen höchst unterschiedlichen Themen aller Beteiligten stellt aufgrund der großen Zahl von Beteiligten besondere Anforderungen an den Mediator. Die bestehenden Hemmungen, bestimmte Themen anzusprechen (z.B. Kompensation für die zukünftige Pflege der Eltern) müssen überwunden werden. Die ohnehin oft sensible Atmosphäre kann durch Themen gefährdet werden, die als Angriffe gemeint sind oder verstanden werden. Die Einschätzungen zu finanziellen Aspekten (z.B. Wert eines Hauses) weisen oft große Differenzen auf. Für die erfolgreiche Umsetzung der genannten Aspekte im Verfahren empfiehlt sich das Vorgehen nach folgenden Grundsätzen:

Je höher die Zahl der Beteiligten an der Mediation ist, desto höher werden die Anforderungen an die Visualisierungs- und Strukturierungsfähigkeiten des Mediators. Eine der Grundqualifikationen des Mediators, die speziell in dieser Phase zum Tragen kommt, ist die Fähigkeit, Beschwerden und Angriffe in Anliegen und Bedürfnisse umzuwandeln. Eine gemeinsame Themenliste mit entsprechender Rangfolge ist ein großer Fortschritt. Der Mediator kann an dieser Stelle eine kurze Pause vorschlagen und auf das bereits Geschaffte hinweisen. Die großen Unterschiede, die hinsichtlich der Bewertung insbesondere der materiellen Güter auftreten, können es erforderlich machen, eine "Mediation in der Mediation" zum Thema "faire Wertermittlung" durchzuführen.


d) Verhandlungs- / Klärungsphase

Folgende Aufgaben sind in diesem Verfahrensabschnitt wesentlich:
Die Herausarbeitung der Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligter
Die Förderung des Verständnisses der Parteien für sich selber
Die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den BeteiligtenBesonderheiten, die der Mediator im Rahmen der Erbmediation zu beachten hat, sind:
Der notwendige Umgang mit dem Thema "Tod".
Das Reden über einen Anwesenden insbesondere bei der Entwicklung von Pflegekonzepten.
Das ausgeprägte Rollengefüge, das es einigen Familienmitgliedern schwierig macht, ihre Bedürfnisse vor den anderen auszusprechen und Konflikte zwischen den Beteiligten auszuhalten.
Die Notwendigkeit, außenstehende "Betroffene", wie z.B. Ehepartner, die nicht direkt beteiligt sind, einzubeziehen.Das praktische Vorgehen, welches in dieser Phase angezeigt ist, umfaßt folgende Elemente:

Um allen Bedürfnissen der Beteiligten gerecht zu werden, muß der Mediator die Zeit für die Sitzungen entsprechend großzügig bemessen.
Es ist notwendig, die Autonomie der zurückhaltenden Familienmitglieder zu stärken und sie dazu zu ermutigen, sich zu äußern. Als Grundlagen für die Bewertung der späteren Lösungsalternativen ist es ratsam, die relevanten Äußerungen strukturiert zu visualisieren. Um das gegenseitige Verständnis zwischen den Beteiligten zu fördern, eignen sich Methoden zur Erweiterung der Wahrnehmungsperspektive (z.B. zirkuläre Fragen). Die Auseinandersetzung mit abnehmender Leistungsfähigkeit, Tod und Verlust ist Bestandteil fast jeder Erbmediation. Der Mediator muß den entsprechenden Gefühlen angemessenen Raum geben und selber dazu in der Lage sein, seine Balance zu behalten. Die "nichtbeteiligten Betroffenen" stellen einen wichtigen Bestandteil der Mediation dar. Der Mediator muß dies im Auge haben und dafür sorgen, daß die Interessen und Bedürfnisse der Angehörigen zumindest insoweit Berücksichtigung finden, als dass getroffene Entscheidungen nicht letztlich von diesen unterminiert werden. Der Mediator spricht dieses Thema offen an und regt an, daß die Zeiträume zwischen den Sitzungen genutzt werden, um eine entsprechende Abstimmung zu gewährleisten.


e) Lösungsphase

Hier stehen folgende Aufgaben an:
Die Generierung und Sammlung verschiedener Lösungsoptionen.
Die Bewertung der unterschiedlichen Alternativen
Die vorläufige Auswahl geeigneter OptionenSpeziell bei Mediationen zur Regelung lebzeitiger Verfügungen in Erbsachen sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen:
Schon frühzeitig erfolgt die Festlegung auf wenige Lösungsalternativen.
In den Lösungsoptionen sind regelmäßig zahlreiche Absichtserklärungen hinsichtlich zukünftigen Verhaltens enthalten.
Die Veränderung der momentanen Situation (z.B. Zunahme der Pflegeerfordernisse) macht dynamische und flexible Regelungen notwendig.
Es ist auch in der Lösungsphase notwendig, die Sichtweisen der außenstehenden Betroffenen einzubeziehen.
Die Berücksichtigung steuerrechtlicher Komponenten ist unabdingbar.Sicherstellen lassen sich die genannten Punkte durch folgende Vorgehensweisen:

Um eine möglichst große Zahl von Lösungsalternativen zu erreichen, muß der Mediator das Brainstorming rigide durchsetzen und Diskussionen zu einzelnen Optionen an dieser Stelle unterbinden. Zusätzlich schöpft der Mediator das kreative Potential der Beteiligten durch lösungsorientierte Fragen aus.
Um einerseits die notwendige Dynamik und Flexibilität der Lösungen sicherzustellen und andererseits die Interessen und Bedürfnisse der Außenstehenden zu integrieren, muß der Mediator in dieser Phase die Funktion des Realitätstesters übernehmen. Favorisierte Lösungen sollten detailliert ausformuliert werden (Maßnahmenplan), insbesondere, wenn es um Absichtserklärungen hinsichtlich zukünftigen Verhaltens geht. Der Mediator stellt in dieser Phase sicher, daß steuerrechtliche Erwägungen in die Lösungsbewertung einfließen. Dies kann durch das Hinzuziehen eines externen Experten oder aber durch einen entsprechend qualifizierten Mediator oder Co-Mediator erfolgen.


f) Abschluß

In der abschließenden Phase des Mediationsprozesses stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:
Die Erstellung der Mediationsvereinbarung
Die Veranlassung der Fairnesskontrolle
Die Klärung der Rechtsverbindlichkeit
Der Abschluß der MediationMaßgeblich für die Mediation im erbrechtlichen Rahmen sind zusätzlich:
Der hohe Anteil rechtlich nicht relevanter Absichtserklärungen hinsichtlich zukünftigen Verhaltens.
Die große Distanz zwischen den Lebensbereichen der Beteiligten.
Die große Bedeutung des gemeinsam durchlaufenen Verfahrens für die Familienmitglieder.Gerecht werden kann der Mediator den Anforderungen, die sich aus den genannten Punkten ergeben, indem er folgendes Vorgehen wählt:

Der Mediator stellt sicher, daß die Beweggründe, die zu bestimmten Lösungen geführt haben, in die schriftliche Vereinbarung aufgenommen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diese Motive auch nach längerer Zeit noch präsent sind. Zusätzlich wird thematisiert, wie mit Störungen bei der Umsetzung der Vereinbarung umgegangen werden soll. Bewährt hat sich eine "Probezeit", nach deren Ablauf noch einmal kurz über notwendige Modifikationen gesprochen werden kann. Hinsichtlich der Fairnesskontrolle ist es ratsam, die parteiliche Prüfung der Vereinbarung durch Anwälte vornehmen zu lassen, die mit dem Mediationsverfahren grundsätzlich vertraut sind. Der Bedeutung des Verfahrens für die Familie wird der Mediator gerecht, indem er zunächst die gemeinsame Arbeit ausdrücklich würdigt (Auch Rituale nach Abschluss sinnvoll, z.B. Familienfeier).


C. Fazit

Die Regelung von Erbangelegenheiten stellt einen hoch attraktiven und in vielen Fällen geeigneten Anwendungsbereich für die Mediation dar. Gerade die präventive, gestalterische Arbeit unter Mitwirkung des Erblassers, läßt das Potenzial des Verfahrens voll zur Entfaltung kommen. Gleichzeitig erfordert das sensible Tabuthema "Erben" verbunden mit dem komplexen erbrechtlichen Rahmen besondere Kompetenzen auf seiten der Mediatoren. Aus diesem Grund bietet sich die Erbmediation als Tätigkeitsfeld für Kooperationen zwischen Mediatoren mit juristischem und psychosozialem Hintergrund an.

Leyendecker
30.03.05, 13:50
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Der Artikel stellt sachlich die wichtigsten Aspekte der Erbmediation dar. So sollte es sein. Gut finde ich den Hinweis auf die "Absichtserklärungen" und die Darstellung der Motive.
Was mir fehlt ist die Dimension des "Familiensystems". Ein in fast jeder Erbmediation auftretender systemischer Faktor. Familiensystemische Einflüsse spielen unterschwellig in Erbmediationen die eigentlichen "Bälle" für die Entscheidungsfindung.
Solche Einflüsse sind zum Beispiel: Wertung der Frauen im Familiensystem, Familiengeheimnisse, Machtstruktur, Kommunikationsmuster des Systems etc.
In den meisten Erbmediationen liegen deshalb hinter den besprochenen Themen, Optionen und Interessen weitere Aspekte, die einerseits einen Fortgang behindern und blockieren können, aber auch bei einfühlsamer Bearbeitung zu neuen Lösungswegen führen kann.
An einem Austausch zu dieser Frage wäre ich interessiert.
So etwa an den Fragen:
Welche familiensystemische Einflüsse sind in der Erbmediation beobachtet worden?
Gibt es zu bestimmten Themen bestimmte tieferliegende Aspekte?
(Sicherheit, Ausgleich, Verteilung, Schuld ?)
Gibt es Erfahrungen wo solche "Tiefenstrukturen" Blockaden aufgebaut haben?
Gibt es Erfahrungen wo mit Bearbeitung von Tiefenstrukturen eine "gemeinsame Plattform" gefunden werden konnte?
Gibt es Erfahrungen wo ein Teil der Medianten in diese Tiefenstruktur "gehen will" der andere Teil es blockiert?


Ali Leyendecker, Piesport