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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist Mediation als freier Beruf anerkannt?


Unregistriert
12.09.07, 16:00
Die Mediation ist weder bei den "Katalogberufen", noch bei den katalogähnlichen aufgeführt. Nach meiner Einschätzung ist die Mediation von ihren Merkmalen her als freier Beruf einzuordnen.
Wie wird ein selbstständig tätiger Mediator, der zwar eine anerkannte Ausbildung, aber kein Hochschulstudium vorzuweisen hat, steuerrechtlich behandelt?
Gibt es da Urteile oder neuere Richtlinien zu dem Thema?
Wie sind die Erfahrungen der Mediatoren, die nicht von Hause aus (weil z.B. Psychologe oder Rechtsanwalt) Freiberufler sind, mit den Finanzämtern?

MacAllen
18.09.07, 09:11
Der Beruf des Mediators ist zur Zeit noch nicht als freier Beruf anerkannt. Der Grund dafür liegt wohl zur Zeit darin, dass es keine "Kammer" als Berufsorgan für die Mediatoren gibt. Nach Aussage der Steuerberaterkammer Niedersachsen dürfen jedenfalls Mediatoren keine Bürogemeinschaft mit Steuerberatern bilden, weil dieses Kriterium nicht erfüllt ist.

Grundsätzlich teile ich Ihre Auffassung von der Einordnung in die freien Berufe, denke aber, dass, solange es keine einheitlichen Regelungen der einzelnen Berufsverbände gibt, die Bildung einer Kammer noch viele Jahre auf sich warten läßt.

Auch das Finanzamt beruft sich darauf, dass es keine Berufskammer gibt, und solange wird es auch keine Anerkennung als freien Beruf geben.

olafstein
05.10.07, 15:48
Hallo Zusammen,

grundsätzlich sehe ich den Beruf des Mediators als "Freien Beruf" an und damit auch die Einkünfte aus diesem als Einkünfte aus Selbständiger Arbeit.
Meine Begründung ist recht einfach:
der Freie Berufsträger erbringt Leistungen "höherer Art" und wird ausschließlich aufgrund seiner persönlichen Quaifikation tätig.

Ich würde es auf einen Streit mit dem Finanzamt ankommen lassen und notfalls bis vor das Finanzgericht ziehen. (Mediation ist hier leider nur schwer möglich ;-). Man kann halt nur den Sachbearbeiter mit seinen Argumenten überzeugen. )

Gerne stehe ich aber auch für Rückfragen zur Verfügung.

Viele Grüße

Olaf Stein

MacAllen
09.10.07, 22:44
Hallo Herr Stein,

als Reaktion auf Anfragen bei insgesamt 16(!) Finanzämtern in und um Hamburg muss ich Ihnen leider die Hoffnung nehmen.

ALLE Finanzämter haben ohne lange zu zögern die "Einsortierung" in den Freien Beruf verneint.

Aber vielleicht ist das bei Ihnen anders. Versuchen kann man es ja mal.

Mirko Haas
09.10.07, 22:58
Stimmt leider, was MacAllen sagt. Auch ich habe versucht, die Mediation als freien Beruf anzumelden, aber das Finanzamt hat dies abgelehnt.

Wie ich zudem gehört habe, soll es auch schon "Ärger" mit den Finanzämtern gegeben haben, wenn echte freie Berufe (Steuerberater z.B.) den Zusatz Mediator führen, weil dann die Einkünfte als Mediator (gewerbliche Einkünfte) die des freien Berufes "infizieren".

Allerdings kann ich das derzeit aus meinem Bekanntenkreis nicht bestätigen.

Mirko Haas

olafstein
10.10.07, 10:23
Liebe Kollegen,

zugegeben, in meinem Hauptberuf bin ich Steuerberater, also per se Freiberufler.
Jedoch sehe ich auch meine Kollegen als solche an.
Nach meiner Auffassunf lohnt sich das Streiten mit dem Finanzamt, zumal auch in den kommenden Jahren die Belastungen durch die Gewerbesteuer zunehmen werden.

§ 18 EStG sieht natürlich die sog. Katalogberufe vor. Leider steht der "Mediator" so nicht dabei. Gut, aber es gibt die "Ähnlichen Berufe". Erforderlich ist eine entsprechende Vorbildung und eine Tätigkeit, welche einem der Katalogberufe gleich kommt.

Dies gilt es nun gegenüber dem Finanzamt zu belegen.

Dass die Damen und Herren im Amt nun auf einfache telefonische Anfrage eine Einstufung als "Gewerbetreibenden" vornehmen, ist verständlich. Zum einen kostet eine richtige Anfrage, die sog. "Verbindliche Auskunft" Geld und zum anderen wäre eine Einstufen als Freiberufer möglicher Weise bindend und damit nachteilig für das Finanzamt. Also geht man dort den Weg des geringsten Risikos und gibt den Geweretreibenden an.

Es heißt also argumentieren und Fakten zusammentragen, über die lange Ausbildung, über die Tätigkeit selbst und über ähnliche Berufe.
Das ist Arbeit für einen selbst und für den Steuerberater. Ob sich die Investition von Zeit und Geld lohnt kommt dann auf die Einkünfte des einzelnen an.

Es ist also wie immer in der Beratungsbranche: Es kommt drauf an. ;-)

Falls Rückfragen auftreten oder weitere Informationen gewünscht sind, stehe ich gerne zur Verfügung. Ich bitte jedoch um Verständnis, wenn ich hier im Forum nicht auf Einzelsachverhalte eingehen kann. Dazu sollten meine Kontaktdaten hinterlegt sein.

Anderenfalls auch gerne hier:
http://www.stein-steuerberatung.de

einen erfolgreichenTag wünscht

Olaf Stein
Steuerberater

Mirko Haas
15.10.07, 11:57
Hallo Herr Stein,

haben Sie denn die "Freiberuflichkeit" der Mediation "durchboxen" können? Weil, wenn das nicht der Fall wäre, hätten eine Menge Freiberufler ja das Problem der Abfärbetheorie.

Berichten Sie doch bitte hier weiter, wie sich das bei Ihnen verhält.

Herzlichen Dank
Mirko Haas

olafstein
16.10.07, 13:47
Sehr geehrter Herr Haas,

als Abfärbung verstehen Sie das gemeinsame Vorliegen von Freiberuflichen und Gewerblichen Einkünften neben einander?

Nun, als Steuerberater habe ich ja wie gesagt freiberufliche Einkünfte. Die Mediatorentätigkeit ist eine mit dem Steuerberater vereinbare Tätigkeit und als solche ebenfalls unter die Freiberuflichkeit zu rechnen. Bei mir stellt sich das Problem der der Infektion also gar nicht.

Bei anderen Freiberuflern (RA/WP) sehe ich dies ähnlich.

Es geht für mich nun nur darum, dass auch der "Nur"-Mediator Freiberufler sein kann. Lassen Sie uns hier nicht zu viele Minenfelder aufmachen, sondern nur die Tätigkeit des Mediators selbst sehen. Diese ist m.E. freiberuflich und nicht gewerblich.
Lassen Sie uns Argumente dafür oder dagegen finden und diese dem Finanzamt vortragen.
Dann kann in einem zweiten Schritt geklärt werden, ob der Mediator neben seiner Mediatorentätigkeit noch andere - gewerbliche Tätigkeiten ausführt und versteuern muss.

Oft sind es diese, die eine einheitliche Freiberufliche Tätigkeit verwässern und zur Gewerblichen werden lassen.

Nur als Beispiel:
der Mediator ist gleichzeit noch Hausverwalter und Personalberater. Die Tätigkeiten werden alle über eine Buchführung und ein Bankkonto abgewickelt.

Diesem Mediator ist in dieser Situaiton nicht zu helfen, er hat gewerbliche Einkünfte, da die Hausverwalung alles andere verdirbt.

Eine Lösung wäre die Führung von drei Unternehmungen, also drei Bankkonten, drei Buchführungen und drei unterschiedliche Briefköpfe.

Macht leider keiner, und dass nenne ich dann Beratungsresistenz. ;-)

Viele Grüße

Olaf Stein

Mirko Haas
16.10.07, 14:02
Hallo Herr Stein,

nunja, ich denke, wenn es jemanden gibt, der "nur" Mediator ist, dann müsste man wohl dazu kommen, dass er freiberuflich tätig ist (§ 18 EStG).

Mit der Infektionstheorie meinte ich das von Ihnen beschriebene Szenario. Wenn man das über die Einrichtung einer getrennten Buchhaltung ausschließen kann, dann mache ich ja alles richtig, weil ich von Anfang an darauf geachtet habe, dass sämtliche Einkünfte separat aufgezeichnet werden.

Mirko Haas

Paul-Lucas
12.06.09, 10:17
Liebe Kollegen,
gibt es was neues zu dem Thema, bzw. ist ein Fall bekannt in dem ein "nicht Katalogberufler" (wie in meinem Fall Dipl. Sozialarbeiter) bei ausschließlicher Mediationstätigkeit vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt wurde.

Ich habe einiges gelesen, dass das eigentlich so sein könnte, kenne aber keinen konkreten Fall.

Da wir z.Zt. diesbezüglich eine Entscheidung treffen müssen würde ich mich sehr über aktuelle Erfahrungen freuen.
www.consensia.de

Viele Grüße
Christof Lippert

Joachim Simen
16.06.09, 10:29
Hallo

Also ich persönlich habe keine Informationen zu diesem Thema. Allerdings ist mir auch kein Fall bekannt bei dem ein "hauptberuflichem" Mediator nicht als Freiberufler anerkannt wurde.

Haben Sie von Ihrem Finanzamt oder von anderer Stelle andere Signale bekommen?

Viele Grüße
Joachim Simen

Paul-Lucas
16.06.09, 11:16
Hallo Herr Simen,

hauptberuflich ist meine Mediationstätigkeit nicht sondern nebenberuflich, aber klar abgegrenzt zu meiner hauptberuflichen Tätigkeit. Im Rahmen der freiberuflichen (nebenberuflichen) Tätigkeit werden von mir ausschließlich Mediationen durchgeführt.
Der Steuerberater meiner Kollegin bewertet die Anerkennung in meinem Fall als aussichtslos.

Herr Stein - hier aus dem Forum - schätzt die Aussichten sehr viel positiver ein.

Ich habe jetzt beim Finanzamt den Anmeldebogen freiberufliche Tätigkeit, unter Angabe von Gründen die für eine freiberufliche Tätigkeit sprechen, angefordert. Mal abwarten was passiert.

Viele Grüße
Christof Lippert

tranquillitas
16.06.09, 15:56
"...Der Freie Berufsträger erbringt Leistungen "höherer Art" und wird ausschließlich aufgrund seiner persönlichen Quaifikation tätig..."

Das klingt gut und trifft es doch im Grunde (im Falle von professionellen Mediatoren) auch.

Paul-Lucas
17.06.09, 10:15
"...Der Freie Berufsträger erbringt Leistungen "höherer Art" und wird ausschließlich aufgrund seiner persönlichen Quaifikation tätig..."

Das klingt gut und trifft es doch im Grunde (im Falle von professionellen Mediatoren) auch.

In die Richtung geht auch die Argumentation von Herrn Stein. Hoffentlich sieht das Finanzamt Düren das genau so.
Ich warte mal ab.

Vielen Dank und Grüße aus Düren

Christof Lippert

olafstein
17.06.09, 11:51
hauptberuflich ist meine Mediationstätigkeit nicht sondern nebenberuflich, aber klar abgegrenzt zu meiner hauptberuflichen Tätigkeit. Im Rahmen der freiberuflichen (nebenberuflichen) Tätigkeit werden von mir ausschließlich Mediationen durchgeführt.


Vielleicht sollte man die Haut- und Nebenberuflichkeit etwas schärfer formulieren.

Solagen im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausschließlich dieTätigkeit des Mediators ausgeübt wird, sehe ich die Tätigkeit als freiberufliche an. Dabei sehe ich es als untergeordnet an, ob neben der selbständigen Tätigkeit der Mediation noch eine weitere Selbständige Tätigkeit oder eine angestellte Tätigkeit ausgeübt wird.
Etwas anderes ist es, wenn ein Unternehmensberater, wenn möglich mit dem Schwerpunkt auf Finanzierungsberatung (Vertrieb von Finanzierungen) zusätzlich noch hier und da Mediation fakturiert. Hier würde ich tatsächlich dann auch von gewerblichen Einkünften sprechen. Ab auch für diesen Fall könnte es eine Lösung mit dem Ziel freiberuflicher Einkünfte geben.

tranquillitas
17.06.09, 14:20
Nehmen wir an, ein nebenberuflich tätiger Mediator ist hauptberuflich Angestellter im öffentlichen Dienst o. in der freien Wirtschaft - Wenn ich euch richtig verstehe, dann wäre in dieser Konstellation die Mediationstätigkeit als "gewerblich" einzustufen, richtig?

Warum sollte es aber nicht auch möglich sein, eine nebenberufliche Mediationstätigkeit als "freiberuflich" zu betrachten?

olafstein
18.06.09, 15:12
hauptberuflich Angestellter im öffentlichen Dienst o. in der freien Wirtschaft - wäre in dieser Konstellation die Mediationstätigkeit als "gewerblich" einzustufen, richtig?

Nicht richtig.
Nach meiner Ansicht würde diese Person zweierlei Einkünfte haben:
1) Einkünfte aus Nichtselbständiger Tätigkeit als Angesteller
2) Einkünfte als Mediator

Bei den Einkünften aus Mediator kann es nun streitig sein, ob diese gewerblich oder freiberuflich sind. Dabei kommt es nicht daruf an, ob daneben Einkünfte aus Nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen.

Vielmehr ist die Tätigkeit des Mediators nach den üblichen Grundsätzen zu beurteilen. Und ich komme dann meistens zum Ergebnis dass freiberufliche Einkünfte vorliegen.
Einfacher wird die Einstufung in die Freiberuflichkeit, wenn ein mehr oder weniger einschlägiges Studium vorangegangen ist. Aber auch ohne ein solches Studium halte ich den Mediator für einen "ähnlichen Beruf" im Sinne des §18 ESTG.

Weiter oben hatte ich bereits hierzu einmals Stellung genommen.

Mirko Haas
25.06.09, 09:41
Ich kann die Meinung von Herrn Stein nur bestätigen.

Das Finanzamt in Hamburg hat für die Tätigkeit als Mediator die Einstufung als freier Beruf vorgenommen. Leider darf man trotzdem keine Bürogemeinschaft oder ähnliches z.B. mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater eingehen, da das deren Berufsordnungen nicht zulassen.

Aber immerhin, in Hamburg ist man einen Schritt weiter.

Paul-Lucas
25.06.09, 10:58
Guten Morgen Herr Haas,
herzlichen Glückwunsch.
Gab es Problem oder haben Sie vor der Entscheidung schon mit dem Finanzamt die Situation besprochen?

Gibt es eigentlich die Möglichkeit der Entscheidung der Einstufung in "gewerblich Tätigkeit" zu widersprechen?

Viele Grüße
Christof Lippert

Mirko Haas
25.06.09, 11:07
Sagen wir mal so. Ich habe meine Steuererklärung abgegeben und die Einkünfte dort einfach erklärt. Und das Finanzamt hat mir einen entsprechenden Steuerbescheid erteilt.

Ja, man hat die Möglichkeit, sich gegen eine Einstufung als gewerblich Tätiger zu wehren.

Mirko Haas
www.hanse-mediation.de
mail@hanse-mediation.de