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mediation-trenczek
14.10.07, 13:53
Der Deutsche Bundestag hat am 11.10. das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beschlossen, mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird. Stimmt der Bundesrat zu, kann das Gesetz zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.
Im Hinblick auf den immer wieder angeheizten Konflikt über die Frage, ob Mediation eine nur Rechtsanwälten vorbehaltene Rechtsdienstleitung darstellt, stellt der Entwurf des RDG in § 2 Abs. 3 Nr. 4 ausdrücklich klar, dass die Mediation und jede vergleichbare Form der gesprächsleitenden Streitbeilegung einschließlich der Protokollierung einer Abschlussvereinbarung, keine Rechtsdienstleistung ist. Entsprechendes gilt nach Nr. 2 für die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern.
Weitere Informationen sowie den Gesetzentwurf finden Sie als pdf-Datei auf der Internetseite von Konsens e.V. (http://www.mediation-in-niedersachsen.de)