ADR-Blog
16.10.07, 16:58
Scheidungskosten sind als außergewöhnliche Belastungen grundsätzlich abzugsfähig. Die Oberfinanzdirektion Hannover hat jedoch entschieden (Verfügung vom 11.5.2007, Az. S 2284 - 189 - StO 213, DB 2007 S. 1438), dass die Kosten für eine Mediation nicht zwangsläufig entstünden und somit keine Sonderausgaben seien. Abzugsfähig sind demnach nur Prozesskosten für Scheidung und Versorgungsausgleich. Entnommen habe ich diese [...]
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