mediation-trenczek
10.11.07, 13:44
Die EU-Innen- und Justizminister verständigten sich am 09.11.2007 auf eine Richtlinie, mit der die Details dieses freiwilligen Verfahrens europaweit einheitlich geregelt werden. Die Richtlinie gibt einheitliche Regeln zur Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen vor sowie für den Ablauf von Verjährugnsfristen vor. Die „Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen“ strebt, wie es ihr Name schon sagt, keine umfassende Regelung der Mediation an. Sie gilt - dem Vertrag von Nizza entsprechend - nur in grenzüberschreitenden Streitigkeiten, also für Mediationen, bei denen die Konfliktparteien ihren gewöhnlichen Aufenthalt in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten haben, oder aber wenn nach einer im Inland erfolgten Mediation später ein Gericht in einem anderen Mitgliedsstaat angerufen wird. Allerdings wird der Begriff der Mediation und des Mediators definiert, neben allgemeinen Aussagen zur Sicherung von Qualitätsstandards macht sie Vorgaben für die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, für die Vertraulichkeit der Mediation und für den Ablauf von Verjährungsfristen während der Mediation. Die Richtlinie fördert damit die Mediation für den Fall eines erfolgreichen Verlaufs und verhindert Nachteile im Falle eines Scheiterns. --> weiter http://www.mediation-in-niedersachsen.de und pdf-Datei.