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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einmalige Chance II: Mediation ist im FamFG integriert.


bohnet
03.07.08, 01:23
Nun ist es endlich so weit. Erstmals ist die Mediation in Deutschland in einem Gesetz integriert.

Vergangenen Freitag hat der Bundestag nach der 2. und 3. Lesung das FGG Reformgesetz verabschiedet. Es wird im Bundesanzeiger veröffentlicht (nachdem der Bundesrat am 19.09.08 zugestimmt hat, was zu erwarten ist) und wird am 01.09.2009 in Kraft treten. Ein Meilenstein für die Mediation. Das neue Scheidungsverfahrensgesetz bietet schon heute große Chancen für die Mediation. Die MediatorInnen müssen sich aber darauf einstellen und gerade für NichtjuristInnen ist es sehr ratsam, die kommende Entwicklung sorgfältig zu begleiten und sich zu engagieren.

Ich möchte diesen Teil des Forums nutzen, mehr darüber zu berichten und hoffe (wie immer und immer noch) auf rege Beteiligung.

Hier die drei für die Mediation wichtigsten Vorschriften:

§ 135

Außergerichtliche Streitbeilegung über Folgesachen

(1) Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. Die Anordnung ist nicht selbständig anfechtbar und nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar.

(2) Das Gericht soll in geeigneten Fällen den Ehegatten eine außergerichtliche Streitbeilegung anhängiger Folgesachen vorschlagen.


Aaaaaber!


§ 150

Kosten in Scheidungssachen und Folgesachen

((1) - (3) Vorschriften über die Kostenverteilung allgemein.)

(4) Erscheint in den Fällen der Absätze 1 bis 3 die Kostenverteilung insbesondere im Hinblick auf eine Versöhnung der Ehegatten oder auf das Ergebnis einer als Folgesache geführten Unterhaltssache oder Güterrechtssache als unbillig, kann das Gericht die Kosten nach billigem Ermessen anderweitig verteilen. Es kann dabei auch berücksichtigen, ob ein Beteiligter einer richterlichen Anordnung zur Teilnahme an einem Informationsgespräch nach § 135 Abs. 1 nicht nachgekommen ist, sofern der Beteiligte dies nicht genügend entschuldigt hat. .....

......


Nicht nur zur Vervollständigung, sondern auch, damit ich bei weiteren Beiträgen hierher verweisen kann, noch die zweite Stelle (im Zusammenhang), an der die Mediation im neuen Gesetz erscheint. Bei der Verwirklichung des "Cochemer Modells" (also für die Praxis) wird dies wohl noch sehr wichtig sein.


§ 156

Hinwirken auf Einvernehmen

(1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken. Es weist auf die Möglichkeiten der Beratung durch Beratungsstellen und -dienste der Träger der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung hin. Das Gericht soll in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit der Mediation oder der sonstigen außergerichtlichen Streitbeilegung hinweisen. Es kann anordnen, dass die Eltern an einer Beratung nach Satz 2 teilnehmen. Die Anordnung ist nicht selbständig anfechtbar und nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar.

(2) ...

(3) ...

Wer sich die Gesetzesvorlage ganz besorgen möchte, hier der (derzeitige) Link.

http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/173.html#TOP38

Es sind zwei Aktenzeichen: 16/6308 (Gesetzesvorlage) und 16/9733 (Beschlussvorlage des Rechtsausschusses).

Leider funktioniert der download nicht immer. Wer möchte, kann die PDF-Dateien bei mir anfordern. (8,52 und 1, 68 MB).

Ich hoffe, dass es jetzt hier Gesprächsstoff gibt.

Viele Grüße

Bernd


Bernd Bohnet
Mediator

Obere Sonnenhalde 35
97941 Tauberbischofsheim/Dittwar

Tel.: 09341/8953547
E-mail: bohnet.mediation@gmail.com
Web: www.bohnet-mediation.de

Joachim Simen
04.07.08, 21:03
Guten Tag Herr Bohnet!

Vielen Dank für den wichtigen Hinweis. Wie so oft sind Sie der erste, der über wichtige Entwicklungen informiert und auch Unerfahrenere mit viel Hintergrundwissen unterstützt. Vielen Dank an dieser Stelle. Ich werde mich ebenfalls mal einarbeiten und dann hier Rückmeldung geben.

Viele Grüße
Joachim Simen

Mirko Haas
16.07.08, 21:03
Ja, in der Tat sehr interessant und es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte von diesen neuen Möglichkeiten ausgiebig Gebrauch machen werden.

Was ich noch nicht so ganz verstehe: Im Gesetz steht, das die Parteien "an einem kostenfreien Informationsgespräch teilnehmen müssen (wenn dies angeordnet wird".

WER bezahlt denn dann die Mediatoren?

bohnet
26.07.08, 04:00
Ja, in der Tat sehr interessant und es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte von diesen neuen Möglichkeiten ausgiebig Gebrauch machen werden.

Was ich noch nicht so ganz verstehe: Im Gesetz steht, das die Parteien "an einem kostenfreien Informationsgespräch teilnehmen müssen (wenn dies angeordnet wird".

WER bezahlt denn dann die Mediatoren?

Keiner! Niemand! Die Bundesregierung hat in der Begründung zu § 135 FamFG lediglich ausgeführt: "Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieser vorliegenden Vorschrift die Familiengerichte mit der Zeit eine zunehmend größere Übersicht über das insbesondere in ihrem Bezirk vorhandene Angebot an Dienstleistungen der außergerichtlichen Streitbeilegung erhalten."

D.h.: Wer sich umsonst (wohlgemerkt, zum Beratungsgespräch - also zur Erklärung über die Möglichkeiten der Mediation) zur Verfügung stellt, kann (!!!) Leute vom Richter geschickt bekommen. Und das ist eine Mindestanforderung. In meinen Anregungen zum Rechtsausschuss (s. "Einmalige Chance ...) habe ich u.a. genau diesen Punkt als Förderung der Mediation in das freie Belieben einzelner Personen der 3. Staatsgewalt zu stellen, gerügt. Von der EU wird aber die Förderung der Mediation durch den Staat verlangt.

Auch deshalb ist das neue Thema: "Befehl ...." von entscheidender Bedeutung

Viele Grüße

Bernd Bohnet

Mirko Haas
26.07.08, 16:29
Ok, dann hab ich das doch richtig verstanden ... und zu Recht mit dem Kopf geschüttelt ... ich werde sogleich Ihren Beitrag "Befehl" lesen ...

bohnet
30.08.08, 03:33
In den nachfolgenden Beiträgen möchte ich darstellen, wie das neue Familienverfahrensgesetz durch Integration in das sog. "Cochemer Modell" praktisch durchgeführt werden soll, oder werden kann, (was ja bereits heute seitens der (meisten?) Justizministerien erwünscht ist) . Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, wie die einzelnen Gerichtsbezirke hinsichtlich der Mediation strukturiert sind.

Ich wäre sehr dankbar, wenn sich jemand bei mir melden würde, der/die diesbezüglich praktische Erfahrung hat. Bei uns steht dieses Projekt noch ganz am Anfang.

Bernd Bohnet
Mediator

Obere Sonnenhalde 35
97941 Tauberbischofsheim
OT: Dittwar

09341/8953547

mail: bohnet.mediation@gmail.com
Web: www.bohnet-mediation.de

bohnet
19.09.08, 22:10
Heute hat der Bundesrat dem FGG-Reformgesetz, also damit auch dem FamFG, zugestimmt.

Damit kann das Gesetz zur Verkündung vorbereitet werden.

Es wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Bernd Bohnet
Mediator

Obere Sonnenhalde 35
97941 Tauberbischofsheim
OT: Dittwar

09341/8953547

mail: bohnet.mediation@gmail.com
Web: www.bohnet-mediation.de

bohnet
15.01.09, 23:55
Am 17.Dezember 2008 wurde das "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)" von Bundespräsident Horst Köhler, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypris, unterschrieben.

Am 22. Dezember 2008 wurde es im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2008 Teil I Nr. 61) veröffentlicht. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren beendet. Das Gesetz tritt ab dem 01. September 2009 in Kraft.

Wer den Gesetzestext haben möchte (158 Seiten - 0,98 MB), hier der Direktlink:

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2586.pdf

(falls er, wie schon oft, nicht funktionieren sollte, kann er auch bei mir angefordert werden.)

Damit ist der wesentlich umfangreichere Gesetzentwurf keineswegs hinfällig, denn er enthält zu jeder Vorschrift eingehende Begründungen, was für den Praktiker sehr wertvoll ist. Bei der Gesetzesauslegung sind diese so lange erstrangig, wie sich die äußeren Umstände nicht wesentlich ändern. Erst nach längerer Zeit tritt nach und nach der reine Wortsinn in den Vordergrund.

Zu dem in Hülle und Fülle unbeachteten Gesetzeswerk möchte ich zum Schluss meiner Begleitung einige Bemerkungen machen.

Sofern Sie es nicht vorziehen, "Meditative Mediation"- swochenenden in einem Nobelhotel am Wörther See zu veranstalten oder gar daran teilzunehmen, sondern die Sache zum Nutzen der Menschen etwas ernster nehmen, können sich aus dem neuen Gesetz viele Möglichkeiten für die Mediation ergeben.

Für den Mediationspraktiker ist nur der Artikel 1 (von 112) von Interesse. Der aber hat es in sich. Schon die Überschrift "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)" zeigt, dass er 2 Hauptteile hat. Einmal das Verfahren in Familiensachen und dann die weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Betreuung, Unterbringung Nachlass, Register, Freiheitsentziehung).

Jetzt nur für den Abgeordneten, der in seiner Rede preis gegeben hatte, dass er schon den Namen des Gesetzes nicht verstehe. Wie könne es denn so heissen. Es stünde da ja nichts drin, was mit Freiwilligkeit zu tun habe. Das ist richtig, Herr Abgeordneter, Mitglied des Deutschen Bundestages. Aber zu Zeiten, als das FGG-Gesetz entstand (1898 in Kraft getreten) sah man als originäre Aufgaben des Staates die Entscheidungskompetenz bei Streitigkeiten zwischen den Bürgern (Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) und das Gewaltmonopol bei der Strafferfolgung (Strafgesetzbuch- StGB) an. Was darüber hinaus geht, wie die Sachen, die in diesem Gesetz enthalten sind, hat der Staat freiwillig geregelt. Das ist in Vergessenheit geraten, weil man sich daran gewöhnt hat, dass der Staat ständig alles mögliche regelt. Ich weiss es, ich bin Raucher und kann nirgends mehr gemütlich einen Kaffee trinken gehen.

Die Mediation ist auch in Vergessenheit geraten, weil sich die Menschen daran gewöhnt haben, ihre Streitigkeiten vor Gericht auszutragen. Diesen Trend umzukehren wäre eigentlich Sache der Mediatorenschaft gewesen. Diesbezüglich kann ich allerdings (mit 2 Ausnahmen, die ich am Schluss nenne) keine wesentlichen Bemühungen erkennen. Soll´s der Staat wieder richten? Dazu ist er aber momentan nicht bereit. Jedenfalls nicht freiwillig. Weder die massgeblichen Politiker, noch das Justizministerium sind davon überzeugt, dass die Mediation eine echte alternative zum Prozess sein kann. Es herrscht die Meinung vor, dass sich die Mediation noch nicht genügend in der Praxis bewährt hat. Dass das Wort Mediation überhaupt im Gesetz auftaucht (§§ 135, 156) ist nur dem Umstand zu verdanken, dass dem Justizministerium schon im Stadium des Referentenentwurfs bekannt war, was sich in Strassburg bezüglich Richtlinie entwickelt (s."Befehl ...").

So ist es also bei der Minimalstregelung (der Richter kann anordnen ....) geblieben. Soweit ich weiss, wurde die Möglichkeit, ein Aufklärungsgespräch über die Möglichkeiten der Mediation als Antragsvoraussetzung für streitige Folgesachen zu machen, noch nicht einmal ansatzweise diskutiert.

Und die breite Bevölkerung hat nach wie vor keine Ahnung, was Mediation ist. Schlimmer noch. Veranstaltungen, wie die am Wörther See (und diese nur als Extrembeispiel), stiften, ganz gelinde gesagt, nur Verwirrung.

An dieser Stelle möchte ich Sir Gavin Lightman, ehemals Richter am Obersten Londoner Gerichtshof, sinngemäß zitieren, der auf dem 4. Internationalen Kongress des Vereins Integrierte Mediation sagte: ´Wenn sie reich werden wollen, lassen sie die Finger von der Mediation´. Und ich füge hinzu: ... ausser, sie wollen sie missbrauchen.

Mir sind nur 2 Vereine bekannt, die sich besonders angagiert für die Verbreitung des Mediationsgedankens einsetzen und die ich deshalb empfehlen möchte:

"Integrierte Mediation e.V.": http://www.in-mediation.eu/willkommen

"Deutsche Gesellschaft für Mediation e.V.": http://www.dgm-web.de/

Meine Arbeit bezüglich der FGG-Redorm ist damit beendet. Auch wenn hier kein reger Austausch stattgefunden hat, so hoffe ich doch, dass es mir gelungen ist, einen solchen anderweitig angeregt - und wenn nicht - Sie doch wenigstens ab und zu gut unterhalten zu haben.

Mit den besten Wünschen an alle

Bernd Bohnet

Obere Sonnenhalde 35
97941 Tauberbischofsheim

Tel.: 09341/8953547
Mail: bohnet.mediation@gmail.com
Web: www.bohnet-mediation.de

bohnet
10.03.09, 02:57
[FONT="Palatino Linotype"]Ich hatte bereits im ersten Beitrag dieser Reihe ("Einmalige Chance ....) einen Link im Text eingestellt (bzw. die Redaktion), der zu meinem Vorschlag zum Rechtsausschuss führen sollte. Der Link im Text hat aus technischen Gründen noch nie funktioniert. Somit konnte dieser Beitrag nur von Mitgliedern herunter geladen werden. Das Thema ist aber gerade jetzt, wo es um die Umsetzung der Europäischen Richtlinien geht, hoch aktuell. Deshalb hier jetzt einen Link, der (jedenfalls bei mir) funktioniert:

http://bohnet-mediation.de/zuranregung.html

Nach dieser Seite wird auf die Stellungnahme zum Rechtsausschuss weiter geführt. Zumindest die Länderminister müssten ja eigentlich diesen Vorschlag freudig begrüssen. Sie könnten ihre Kassen sehr entlasten. Ein wahrlich starkes Motiv.

Bernd Bohnet

Obere Sonnenhalde 35
97941 Tauberbischofsheim

Tel.: 09341/8953547

Mail: bohnet.mediation@gmail.com
Web: www.bohnet-mediation.de