bohnet
26.07.08, 03:29
Es dürfte vielen schon bekannt sein, dass am 21.05.08 die Richtlinien hinsichtlich der Mediation bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten für Zivil- und Handelssachen in Kraft getreten sind. Dies sind nun keineswegs „Wegweiser“, an die sich die Regierungen halten können, oder nicht. Diese sind vielmehr verpflichtet, die Richtlinien durchzuführen. Die Durchführung dieser Richtlinie wird die Entwicklung und rechtliche Gestaltung der Mediation bei uns entscheidend festlegen!
Im ersten Satz dieser Richtlinie steht gleich:
(1)Ziel dieser Richtlinie ist es, den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu fördern, indem zur Nutzung der Mediation angehalten und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mediation und Gerichtsverfahren gesorgt wird.
Die Einschränkung im zeiten Satz:
(2)Diese Richtlinie gilt bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten für Zivil- und Handelssachen, nicht jedoch für Rechte und Pflichten, über die die Parteien nach dem einschlägigen anwendbaren Recht nicht verfügen können. ...........
kann und darf keineswegs bedeuten, dass bei uns die Mediation nur hinsichtlich solcher MediatorInnen geregelt wird, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sein wollen.
Ich kann nur jedem Mediator und jeder Mediatorin, die an ihrer Zukunft auf diesem Gebiet interessiert sind, nahelegen, sich diese Richtlinie (es sind nur 4 Seiten Begründung und 4 Seiten Richtlinie) eingehend zu lesen.
Hier der Link zur Seite zum download (in verschiedenen Sprachen und Formaten) – weiter unten auch der Text:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32008L0052:DE:NOT
Hier der Link zum Text allein:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32008L0052:DE:HTML
(Nachtrag am 08.04.09: Habe festgestellt, dass diese Links bei mir nicht mehr funktionieren. Wer den ganzen Text haben möchte, kann mir eine kurze mail schicken.)
Gestern veröffentlichte der Presedienst des Bundestages nachfolgende Meldung:
Handlungsbedarf aus europäischer Mediationsrichtlinie wird derzeit geprüft
Recht/Antwort
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung prüft derzeit, welcher Handlungsbedarf sich aus der europäischen Mediationsrichtlinie vom Mai dieses Jahres ergibt und welche Funktion hierbei die verschiedenen Formen der Mediation haben. Dies ergibt sich aus ihrer Antwort (16/9926) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/9676). Mediation (Vermittlung) ist ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Konfliktregelung, bei dem die Parteien eines Rechtsstreits mit Unterstützung eines Dritten, des Mediators, einvernehmliche Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen. Das Justizministerium stehe in einem "offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess", insbesondere mit Vertretern der Wissenschaft und der Fachverbände. Zum Thema Mediation wurde in diesem April eine Expertengruppe einberufen. Der Deutsche Juristentag, der im September dieses Jahres tagt, hat eine eigene Abteilung zu diesem Thema eingesetzt. Die Regierung erläutert weiter, eine frühzeitige Konfliktbeilegung ohne Gerichte sei besonders positiv zu beurteilen. Sie gewinne zunehmend an praktischer Bedeutung und trage dazu bei, die Eigenverantwortlichkeit des Bürgers zu stärken und die Gerichte zu entlasten.
Die Anfrage und die Antwort können auch unter folgendem Link herunter geladen werden
http://drucksachen.bundestag.de/drucksachen/index.php
(„Bundestagsdrucksache“ markieren und Aktenzeichen eingeben).
Nun gilt es, Material zu sammeln, sich Gedanken zu machen und mitzuwirken, also etwas dazu zu sagen oder zu fragen.
Bernd Bohnet
Mediator
Obere Sonnenhalde 35
97941 Tauberbischofsheim/Dittwar
Tel.: 09341/8953547
E-mail: bohnet.mediation@gmail.com
Web: www.bohnet-mediation.de
Im ersten Satz dieser Richtlinie steht gleich:
(1)Ziel dieser Richtlinie ist es, den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu fördern, indem zur Nutzung der Mediation angehalten und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mediation und Gerichtsverfahren gesorgt wird.
Die Einschränkung im zeiten Satz:
(2)Diese Richtlinie gilt bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten für Zivil- und Handelssachen, nicht jedoch für Rechte und Pflichten, über die die Parteien nach dem einschlägigen anwendbaren Recht nicht verfügen können. ...........
kann und darf keineswegs bedeuten, dass bei uns die Mediation nur hinsichtlich solcher MediatorInnen geregelt wird, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sein wollen.
Ich kann nur jedem Mediator und jeder Mediatorin, die an ihrer Zukunft auf diesem Gebiet interessiert sind, nahelegen, sich diese Richtlinie (es sind nur 4 Seiten Begründung und 4 Seiten Richtlinie) eingehend zu lesen.
Hier der Link zur Seite zum download (in verschiedenen Sprachen und Formaten) – weiter unten auch der Text:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32008L0052:DE:NOT
Hier der Link zum Text allein:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32008L0052:DE:HTML
(Nachtrag am 08.04.09: Habe festgestellt, dass diese Links bei mir nicht mehr funktionieren. Wer den ganzen Text haben möchte, kann mir eine kurze mail schicken.)
Gestern veröffentlichte der Presedienst des Bundestages nachfolgende Meldung:
Handlungsbedarf aus europäischer Mediationsrichtlinie wird derzeit geprüft
Recht/Antwort
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung prüft derzeit, welcher Handlungsbedarf sich aus der europäischen Mediationsrichtlinie vom Mai dieses Jahres ergibt und welche Funktion hierbei die verschiedenen Formen der Mediation haben. Dies ergibt sich aus ihrer Antwort (16/9926) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/9676). Mediation (Vermittlung) ist ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Konfliktregelung, bei dem die Parteien eines Rechtsstreits mit Unterstützung eines Dritten, des Mediators, einvernehmliche Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen. Das Justizministerium stehe in einem "offenen Diskussions- und Meinungsbildungsprozess", insbesondere mit Vertretern der Wissenschaft und der Fachverbände. Zum Thema Mediation wurde in diesem April eine Expertengruppe einberufen. Der Deutsche Juristentag, der im September dieses Jahres tagt, hat eine eigene Abteilung zu diesem Thema eingesetzt. Die Regierung erläutert weiter, eine frühzeitige Konfliktbeilegung ohne Gerichte sei besonders positiv zu beurteilen. Sie gewinne zunehmend an praktischer Bedeutung und trage dazu bei, die Eigenverantwortlichkeit des Bürgers zu stärken und die Gerichte zu entlasten.
Die Anfrage und die Antwort können auch unter folgendem Link herunter geladen werden
http://drucksachen.bundestag.de/drucksachen/index.php
(„Bundestagsdrucksache“ markieren und Aktenzeichen eingeben).
Nun gilt es, Material zu sammeln, sich Gedanken zu machen und mitzuwirken, also etwas dazu zu sagen oder zu fragen.
Bernd Bohnet
Mediator
Obere Sonnenhalde 35
97941 Tauberbischofsheim/Dittwar
Tel.: 09341/8953547
E-mail: bohnet.mediation@gmail.com
Web: www.bohnet-mediation.de