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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Täter-Opfer-Ausgleich häufig falsch dargestellt


Tatausgleich&Konsens e.V.
05.10.08, 18:13
Der § 46a StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46a.html) unterscheidet zwischen Täter-Opfer-Ausgleich (http://www.ausgleichende-gerechtigkeit.de/was_ist_toa) und Schadenswiedergutmachung. Voraussetzung für das Vorliegen eines Täter-Opfer-Ausgleichs ist ein kommunikativer Prozess zwischen Opfer und Täter, zu der beide ihr Einverständnis abgegeben haben und der unter fairen Rahmenbedingungen stattfinden muss.

Weiterlesen (http://www.tatausgleich.org/blog/2008/10/02/t%C3%A4ter-opfer-ausgleich-h%C3%A4ufig-falsch-dargestellt)



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