Tatausgleich&Konsens e.V.
24.02.09, 11:52
Jetzt ist es heraus: Laut Recherchen von Tatausgleich und Nonsens e.V. hat das Bundesjustizministerium - ganz im Schatten des Konjunkturpakets - in einer regelrechten Nacht-und-Nebel-Aktion ein 'Gesetz zur Änderung des Verbrechensbekämpfungsgesetzes' erlassen. Einziger Grund ist die komplette Streichung des Begriffes „Täter-Opfer-Ausgleich“ aus allen einschlägigen Paragraphen und der Ersatz durch den Begriff „Außergerichtlicher Tatausgleich“.
Laut gut unterrichteter Kreise geht es dabei nicht nur um die Abschaffung eines ungeliebten teutonischen Wortungeheuers, sondern in erster Linie um zweierlei:
1. Man will mögliche Sprachbarrieren überwinden helfen und der aus Österreich kommenden und bereits in Baden-Württemberg agierenden Firma 'Neustart' zu einer Ausweitung auch in nördliche Regionen ermutigen.
2. Das Scheuermittel ATA, seit 1914 auf dem Markt, könnte durch diesen Schritt eine Renaissance erfahren. Im Gegenzug erwägt Henkel die flächendeckende Finanzierung von ATA-Stellen.
Der bayerische Vorschlag, die Benutzung des Begriffes Täter-Opfer-Ausgleich unter Strafe zu stellen, bekam keine Mehrheit. Man setzt auf die Vernunft der Bürger und will es nach einer Übergangsregelung von drei Monaten bei einer Ordnungswidrigkeit und einem Bußgeld von 40.00 € belassen, welches ausschließlich der Bundesarbeitsgemeinschaft TOA – pardon ATA - zur Verfügung stehen soll.
weiterlesen (http://www.tatausgleich.org/blog/2009/02/24/ata-putzt-alles-begriff-t%C3%A4ter-opfer-ausgleich-wird-abgeschafft)
Laut gut unterrichteter Kreise geht es dabei nicht nur um die Abschaffung eines ungeliebten teutonischen Wortungeheuers, sondern in erster Linie um zweierlei:
1. Man will mögliche Sprachbarrieren überwinden helfen und der aus Österreich kommenden und bereits in Baden-Württemberg agierenden Firma 'Neustart' zu einer Ausweitung auch in nördliche Regionen ermutigen.
2. Das Scheuermittel ATA, seit 1914 auf dem Markt, könnte durch diesen Schritt eine Renaissance erfahren. Im Gegenzug erwägt Henkel die flächendeckende Finanzierung von ATA-Stellen.
Der bayerische Vorschlag, die Benutzung des Begriffes Täter-Opfer-Ausgleich unter Strafe zu stellen, bekam keine Mehrheit. Man setzt auf die Vernunft der Bürger und will es nach einer Übergangsregelung von drei Monaten bei einer Ordnungswidrigkeit und einem Bußgeld von 40.00 € belassen, welches ausschließlich der Bundesarbeitsgemeinschaft TOA – pardon ATA - zur Verfügung stehen soll.
weiterlesen (http://www.tatausgleich.org/blog/2009/02/24/ata-putzt-alles-begriff-t%C3%A4ter-opfer-ausgleich-wird-abgeschafft)