Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Achtung! Erster konkreter Vorschlag zum neuen Mediationsgesetz
Grundsätzliches sollte in einem Gesetz immer am Anfang stehen.
Das neue Mediationsgesetz sollte daher wie folgt beginnen:
§ 1
Es ist verboten, Mediationen innerhalb von Gerichtsgebäuden oder in
Räumen von Rechtsawaltskanzleien abzuhalten. (..zu machen? ...zu
bewerkstelligen? ... durchzuführen? ... zu verpatzen?)
Zur Mitmachanimation hier zusätzlich eine Rätselfrage. Wer sie
als erste/r richtig beantwortet, bekommt etwas.
Hier die Frage: Was passt nicht rein?
Gruß Bernd
Hallo, hier ist der Peter
Hurra, hurra, ich bin der Erste. Lösung: "durchzuführen"!
Euer Peter
Hallo Peter,
Laaaaiiiider falsch. Aber ein Fleißkärtchen has´de gut. Hier ein
Hinweis: Es ist ein "p" drin.
Hallo, hier nochmal der Peter
Ach, na klar. Lösung: "pewerkstelligen".
Was bekomme ich jetzt?
Hallo Peter,
das lass ich gelten. Passt ja tatsächlich nicht rein.
Hiermit bekommst du ein gaaaanz dickes Lob !!!!
Wer es noch besser weiß, und auch sonst noch was sagen
möchte.... . Hier kann man Besserwisserei betreiben und auch
nichts falsch machen.
Die Gelegenheit wahrnehmend. Vorhin hat Kolb auf RTL "eingegriffen".
Als er die Parteien in einem schönen Konferenzraum eines schönen
Hotels zusammen brachte war das ja praktisch schon vorauseilender
Gehorsam, - oder - vielleicht einfach klug? Was meint man so?
Gruß Bernd
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Mal sehen, ob hier Spass und Ernst mit Anstand betrieben werden kann.
tranquillitas
09.08.09, 21:28
§ 2
Als Mediatoren sollten keine Richter fungieren. Die juristisch-richterliche Denkweise ist der Mediation wesensfremd.
(Im angelsächsichen Rechtsraum hat sich diese Auffassung übrigens - aus nachvollziehbaren Gründen -vollständig etabliert. Warum sollten wir das Rad neu erfinden?)
tranquillitas
10.08.09, 14:31
§ 3
Als "Mediator" darf sich nur bezeichnen, wer eine einschlägige akademische Ausbildung genossen und eine adäquate Praxiserfahrung vorzuweisen hat.
"Als Mediatoren sollten keine Richter fungieren. Die juristisch-richterliche Denkweise ist der Mediation wesensfremd."
Vielen Dank für die Anregung tranquillitas.
Gerade am Anfang dieser (hoffentlich längeren) Reihe, möchte ich etwas zur Definition der "juristisch-richterliche(n) Denkweise" sagen. Die Arbeit eines Juristen im Rechtspflegesystem besteht haupsächlich, ja praktisch ausschließlich in der Subsumtion. Das heißt: Es wird überprüft, ob ein (Lebens-)Sachverhalt von einer vorgegebenen Vorschrift erfasst wird.
Die Subsumtion ist nur eine Arbeitsweise und keine Einstellung. Sie wird natürlich von allen Juristen angewandt, die an Recht und Gesetz gebunden sind. Aber, und das mag vielleicht überraschen, auch von den Medianten! Dies zu tun, soll der Mediator ja gerade helfen. Nur die Entscheidungsträger und die Kriterien sind verschieden. Der Richter entscheidet anhand von Recht und Gesetz, die Medianten anhand ihrer eigenen Kriterien (ihren eigenen "Vorschriften"). Deutlicher dargestellt hier: http://bohnet-mediation.de/vergleich3.html
Im Verlaufe der Mediation überprüfen also die Medianten u.a., inwiefern sie ihren konfliktbehafteten Lebenssachverhalt unter Berücksichtigung ihrer besonderen Lage und Bedürfnisse selbst nach ihren eigenen Rechtsvorstellungen lösen können.
Es ist also nicht die "Denkweise", sondern die berufliche Aufgabe, z.B.: Richter hat zu entscheiden, Rechtsanwalt hat parteilich zu sein oder auch, der Therapeut hat zu heilen, die einer Eignung als Mediator im Wege stehen könnten. Dabei bereitet jeder Grundberuf seine eigene Schwierigkeiten. Der Richter ist an Neutralität gewöhnt, aber auch daran, zu entscheiden. Beim Rechtsanwalt ist es umgekehrt. Die Berufsgruppen aus dem psychologischen Bereich haben es wohl bei der Konfliktlösung leichter, sind es aber nicht gewohnt, die Lösung in eine rechtlich wirksame Form zu bringen (die Mediation soll ja schließlich in einen Vertrag münden).
Mein in § 1 (nicht nur spaßeshalber) gemachter Vorschlag zielt nicht darauf ab, Richter oder Rechtsanwälte für ungeeignet als Mediatoren anzusehen (genau vom Gegenteil bin ich überzeugt). Es ging mir vielmehr darum, dass auch nach außen hin demonstriert werden soll, dass die Mediation ein eigenes, selbständiges Verfahren ist. Das mag kleinkariert klingen, ist es aber meiner Meinung nach nicht. Unklarheiten (und die bestehen bei Mediationen in Gerichtsgebäuden oder Kanzleien, sowie auch Therapiepraxen) sollten bei den Medianten und in der Öffentlichkeit nicht aufkommen. Der Verlauf und damit das Ergebnis einer Mediation kann schon dadurch wesentlich beeinträchtigt, ja zunichte gemacht, werden, wenn sie am falschen Ort stattfindet. Gerichtsgebäude, Rechtsanwaltskanzleien und Therapieräume sind so ziemlich die einzigen Orte, an denen eine Mediation nicht durchgeführt werden sollte.
tranquillitas
18.08.09, 08:37
Guten Morgen bohnet!
Nun ja, ich habe schon sehr bewusst den Begriff "Denkweise" gewählt. Der elementare Unterschied zwischen dem Wesen der Mediation und dem der Juristerei ist doch, dass es bei der Mediation neben der Untersuchung der Sachebene (typisch für die Juristerei) auch um die Klärung der Gefühlsebene geht.
Der Jurist fragt v.a. nach den Fakten, bezogen auf die Vergangenheit (Ermittlungsfragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wozu? etc.). Der Mediator befasst sich mit der Beziehungsebene der Kontrahenten im Hier und Jetzt und hinsichtlich der Zukunft.
Mein etwas provokativ gefasster § 2 soll nicht aussagen, dass Juristen nun gar nicht in der Lage wären, die Funktion eines Mediators auszuüben, jedoch soll zum Ausdurck gebracht werden, dass Juristen auf Grund ihrer berufstypischen Prägung nicht von vornherein für die Tätigkeit als Mediator prädestiniert sind.
Hallo tranqillitas!
Über die "einschlägige akademische Ausbildung" und die "adäquate" Berufspraxis kann man doch so trefflich streiten (vgl. dazu die Auseinandersetzungen der Mediatorenverbände).
Außerdem frage ich mich, woher die Praxis kommen soll, wenn man ohne kein Mediator ist? Das Problem sehe ich nämlich aus eigener Erfahrung schon bei den einschlägigen (akademischen) Ausbildungen: Da soll man Praxis nachweisen, darf sich aber eigentlich nicht Mediator nennen und Mediatoren für Co-Mediationen sind nicht aufzutreiben.
Ich möchte das zur weiteren Verdeutlichung mal mit der Lehrerausbildung vergleichen (bin selber im Grundberuf Hauptschullehrerin in Bayern): Wenn man nach dem Studium anfängt, braucht man natürlich noch Begleitung, aber wenn man sich dann nicht schon als Lehrer bezeichnen würde, genauso aufträte, genauso arbeiten dürfte und müsste und von Kollegen so behandelt würde, würde man von der Klientel, sprich Schülern und Eltern, nicht anerkannt.
Gruß aus China, dem Land der Harmonie und Mediation (hier gibt es nämlich mindestens 8 verschieden Begriffe für ein sehr ausdifferenziertes Mediationssystem)
tranquillitas
16.09.09, 14:45
Hallo tranqillitas!
Über die "einschlägige akademische Ausbildung" und die "adäquate" Berufspraxis kann man doch so trefflich streiten (vgl. dazu die Auseinandersetzungen der Mediatorenverbände).
Außerdem frage ich mich, woher die Praxis kommen soll, wenn man ohne kein Mediator ist? Das Problem sehe ich nämlich aus eigener Erfahrung schon bei den einschlägigen (akademischen) Ausbildungen: Da soll man Praxis nachweisen, darf sich aber eigentlich nicht Mediator nennen und Mediatoren für Co-Mediationen sind nicht aufzutreiben.
Ich möchte das zur weiteren Verdeutlichung mal mit der Lehrerausbildung vergleichen (bin selber im Grundberuf Hauptschullehrerin in Bayern): Wenn man nach dem Studium anfängt, braucht man natürlich noch Begleitung, aber wenn man sich dann nicht schon als Lehrer bezeichnen würde, genauso aufträte, genauso arbeiten dürfte und müsste und von Kollegen so behandelt würde, würde man von der Klientel, sprich Schülern und Eltern, nicht anerkannt.
Gruß aus China, dem Land der Harmonie und Mediation (hier gibt es nämlich mindestens 8 verschieden Begriffe für ein sehr ausdifferenziertes Mediationssystem)
Hallo Astrid,
du sprichst völlig zu Recht das Problem der Praxiserfahrung an. Vielleicht hätte ich in meiner Formulierung noch ein wenig mehr differenzieren müssen: Gemeint ist eine adäquate Praxiserfahrung (bsp. 3 bis 5 eigene Mediationsfälle, inkl. Falldokumentation etc.) im Rahmen einer Praxisausbildung zum Mediator.
Du schreibst von bzw. aus China. Hättest du Lust ein wenig über das Mediationssystem in China zu berichten. Mich würde es sehr interessieren.
Lieber Gruß
Tranquillitas
Hallo tranquillitas und alle Interessierten,
eine kurze Zusammenfassung wesentlicher Punkte zur Mediation in China findet sich unter folgendem Endloslink:
http://www.ku-eichstaett.de/Fakultaeten/SLF/Germanistik/deutschsprawi/Forschung/HF_sections/content/Potsch-Ringeisen_Deutsch-chinesische%20Mediation_LA.pdf
Gruß
Astrid
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