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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schlicht verfassungsgemäß - BVerfG zu GüSchlG-NRW


masterofmediation
08.03.07, 23:28
juracity.de machte auf den Beschluss des BVerfG vom 14. Februar 2007 zum Aktenzeichen 1 BvR 1351/01 aufmerksam. Danach steht fest, dass das obligatorische Streitschlichtungsverfahren in NRW verfassungsgemäß ist.Der Beschwerdeführer hatte neben neben dem Recht auf effektiven Rechtsschutz geltend gemacht, die nordrhein-westfälische Regelung führe zu Ungleichbehandlungen:“Insbesondere sei es in Nordrhein-Westfalen anders als in einigenanderen Ländern möglich, [...]

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